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Ferienwohnung am Gardasee legal vermieten: Alloggiati, ISTAT und Kurtaxe einfach erklärt

19.07.2026 · Manerba Casa Service

Der CIN ist die Eintrittskarte – doch mit dem Code allein ist es nicht getan. Sobald der erste Gast einzieht, beginnen die laufenden Meldepflichten: Jede Ankunft muss an die Polizei gemeldet werden, die Übernachtungszahlen gehen an die Statistikbehörde, und die Kurtaxe will berechnet, eingezogen und abgeführt werden. Drei Pflichten, drei Empfänger, drei verschiedene Fristen – und die härteste davon ist strafbewehrt.

In diesem Beitrag erklären wir, was bei jeder Vermietung am Gardasee zu tun ist, welche Fristen gelten und wo die teuersten Fehler passieren.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern eine praktische Orientierung. Stand: September 2026.

Die drei Pflichten im Überblick

Pflicht Empfänger Frist Risiko bei Verstoß
Gästemeldung (Alloggiati Web) Staatspolizei / Questura 24 h nach Ankunft; unter 24 h Aufenthalt: sofort Strafrechtlich relevant, Geldstrafe je Gast
Statistikmeldung (ISTAT) Region Lombardei regelmäßig, auch Nullmeldung Verwaltungsbußgeld
Kurtaxe (imposta di soggiorno) Gemeinde Einzug pro Gast, Abführung nach Gemeindesatzung, Jahreserklärung Bußgeld, Steuernachforderung

1. Alloggiati Web: Jeder Gast muss zur Questura gemeldet werden

Die wichtigste und strengste Pflicht: Nach Art. 109 des italienischen Polizeigesetzes (TULPS) müssen die Daten jedes Gastes über das Portal Alloggiati Web der Staatspolizei gemeldet werden – bei jeder Vermietung, egal ob eine Nacht oder drei Wochen, ob über Airbnb, Booking.com oder privat vermittelt.

Die Fristen sind kompromisslos:

Gemeldet werden alle Personen, auch Kinder. Grundlage ist das Ausweisdokument, das beim Check-in tatsächlich geprüft werden muss – ein vorab per WhatsApp geschicktes Foto des Ausweises gilt rechtlich nicht als Identifizierung. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur enge Familienangehörige des Vermieters und reguläre, registrierte Mietverträge über 30 Tage.

Der Zugang zum Portal läuft über Zugangsdaten, die die zuständige Questura ausstellt – für Manerba und das Westufer ist das die Questura di Brescia. Der Antrag ist einmalig, danach werden die Gästedaten („schedine“) online übermittelt und die Sendebestätigungen aufbewahrt.

Warum das ernst zu nehmen ist: Die versäumte oder verspätete Meldung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen das Polizeigesetz mit strafrechtlicher Dimension. In der Praxis drohen Geldstrafen von mehreren hundert Euro – pro nicht gemeldetem Gast: Eine nicht gemeldete vierköpfige Familie zählt als vier Verstöße. Bei systematischen Versäumnissen kann die Behörde die Vermietung vorübergehend untersagen. Und seit 2026 gleicht die Polizei die Gästemeldungen automatisiert mit dem CIN und den Online-Inseraten ab – wer inseriert, aber nie Gäste meldet, fällt im System auf.

2. ISTAT: Die Statistikmeldung an die Region

Unabhängig von der Polizeimeldung verlangt die amtliche Statistik die Meldung der Touristenströme: Ankünfte, Übernachtungen und Herkunftsländer der Gäste. In der Lombardei läuft das über das Statistikportal der Region, in das die Beherbergungsbetriebe ihre Zahlen regelmäßig eintragen – auch Monate ohne Gäste müssen als Nullmeldung erfasst werden.

Die Daten überschneiden sich teilweise mit Alloggiati Web, die Systeme sind aber getrennt – es muss also doppelt gemeldet werden. Verstöße kosten kein Strafverfahren, aber Verwaltungsbußgelder nach regionalem Recht. Wer die Zugänge einmal sauber eingerichtet hat, erledigt die Meldung in wenigen Minuten pro Monat.

3. Kurtaxe: Einziehen, abführen, erklären

Die imposta di soggiorno ist Sache der Gemeinde: Jede Kommune am See legt in ihrer Satzung fest, wie hoch die Abgabe pro Person und Nacht ist, wer befreit ist (häufig Kinder bis zu einer Altersgrenze) und wie oft abgerechnet wird. Der Vermieter ist dabei Steuereinnehmer für die Gemeinde: Er berechnet die Kurtaxe je Gast, zieht sie ein, führt sie fristgerecht ab – und gibt zusätzlich einmal jährlich die landesweit einheitliche Kurtaxen-Erklärung ab (aktuell bis zum 30. Juni des Folgejahres).

Vorsicht bei Plattformen: Airbnb zieht die Kurtaxe in manchen Gemeinden automatisch ein – aber nicht überall, nicht auf allen Portalen und nicht für Direktbuchungen. Die Verantwortung, dass am Ende alles vollständig bei der Gemeinde ankommt und in der Jahreserklärung steht, bleibt beim Vermieter. Wer mehrere Kanäle nutzt, sollte die Zahlungsströme sauber dokumentieren.

Die fünf häufigsten Fehler

  1. „Ich melde die Gäste bei der Abreise.“ Zu spät – die Frist läuft ab Ankunft, nicht ab Abreise.
  2. Kinder nicht gemeldet. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, unabhängig vom Alter.
  3. Ausweis nur als Foto vorab. Das Dokument muss beim Check-in real geprüft werden.
  4. ISTAT-Nullmeldung vergessen. Auch gästefreie Monate müssen gemeldet werden.
  5. „Airbnb macht die Kurtaxe schon.“ Gilt nur teilweise – Direktbuchungen und andere Portale bleiben Ihre Aufgabe, die Jahreserklärung sowieso.

Häufige Fragen

Ich vermiete nur zwei Wochen im Sommer – gilt das alles auch für mich?
Ja. Die Meldepflichten gelten ab dem ersten Gast, unabhängig davon, wie oft Sie vermieten.

Kann ich die Gästemeldung an jemanden delegieren?
Ja. Ein vor Ort ansässiger Verwalter kann Check-in, Ausweisprüfung und die Meldungen übernehmen – genau das machen wir für unsere Eigentümer.

Was passiert bei einer Kontrolle?
Polizei und Gemeinde prüfen, ob die anwesenden Gäste gemeldet sind, ob CIN und Inserat zusammenpassen und ob die Kurtaxe abgeführt wurde. Sendebestätigungen und Abrechnungen sollten Sie daher aufbewahren.

Muss ich für Alloggiati Web ein SPID haben?
Nein. Der Zugang läuft über eigene Zugangsdaten der Questura – der Antrag ist aber italienischsprachig und erfordert etwas Vorlauf.

Fazit: Einmal einrichten, dann Routine – oder abgeben

Alloggiati, ISTAT und Kurtaxe sind keine Raketenwissenschaft, aber sie dulden keine Nachlässigkeit: kurze Fristen, kein Wochenend-Aufschub, und bei der Gästemeldung steht mehr auf dem Spiel als ein Bußgeld. Wer nicht dauerhaft vor Ort ist, sollte die Abläufe entweder wasserdicht digitalisieren – oder komplett in eine Hand vor Ort geben.


Wir übernehmen das komplett

Check-in mit Ausweisprüfung, Gästemeldung an die Questura, ISTAT und Kurtaxe inklusive Jahreserklärung – in unseren Paketen Comfort und Premium ist genau das enthalten. Kostenloses Erstgespräch per WhatsApp oder info@manerbacasaservice.com.

Manerba Casa Service betreut Ferienimmobilien in Manerba del Garda und Umgebung – auf Deutsch, Italienisch und Englisch. Keine Rechts- oder Steuerberatung; bei steuerlichen Fragen arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen.

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